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   BGH, 15.11.1978 - VIII ZR 290/77   

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https://dejure.org/1978,974
BGH, 15.11.1978 - VIII ZR 290/77 (https://dejure.org/1978,974)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1978 - VIII ZR 290/77 (https://dejure.org/1978,974)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1978 - VIII ZR 290/77 (https://dejure.org/1978,974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzahlungsgeschäft - Restkaufpreis - Agenturvertrag - Mindestpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AbzG § 1
    Begriff des Abzahlungsgeschäfts

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 874
  • MDR 1979, 394
  • WM 1979, 73
  • DB 1979, 306
  • JR 1979, 157
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 41/77

    Begriff des Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - VIII ZR 290/77
    Dies hat der erkennende Senat nach Erlaß des hier angefochtenen Berufungsurteils für den Fall entschieden, daß etwa die Hälfte des Kaufpreises bei Lieferung, der Rest durch einen später fällig werdenden Wechsel beglichen werden soll (Senatsurteil vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 41/77 = BGHZ 70, 378 m.w.N.).

    Diese erschöpft sich nicht darin, daß der Käufer regelmäßig noch nicht "Herr der Kaufsache" ist; sie findet zusätzlich darin Ausdruck, daß der Käufer infolge der vereinbarten Teilzahlungsregelung den Umfang seiner noch aus stehenden Verpflichtungen deswegen nicht ohne weiteres überschauen und in ihrem wirtschaftlichen Gewicht genau abschätzen kann, weil die Teilzahlungsab rede mit den üblichen Nebenklauseln auf ihn verwirrend wirkt; dabei ist die Verlockung für den Käufer, sich vor eilig in ein für ihn nachteiliges Geschäft einzulassen, ungleich größer, wenn er bei Vertragsabschluß nur die geringeren Teilzahlungen im Auge hat (BGHZ 70, 378, 382 f).

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auf eine derartige Stundungsvereinbarung ist der Schutzzweck des Abzahlungsgesetzes (dazuSenatsurteil vom 15. November 1978 - VIII ZR 290/77 = WM 1979, 73) nicht anwendbar (ebenso MünchKomm-H.P.Westermann a.a.O. und Klauss/Ose a.a.O. Rdn. 54, jeweils m.w.Nachw., für die Teilzahlungsbewilligung in der Zwangsvollstreckung und im Prozeßvergleich).
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Daraus entsteht für den Käufer die Gefahr, infolge der Teilzahlungsabrede den Umfang seiner Verpflichtung nicht zu überschauen und sich voreilig auf ein Geschäft einzulassen, weil er zunächst nur die geringen Raten vor Augen hat (BGHZ 70, 378, 383; BGH NJW 1979, 874; 1981, 1960, 1961).
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des

    Daraus entsteht für den Käufer die Gefahr, infolge der Teilzahlungsabrede den Umfang seiner Verpflichtung nicht zu überschauen und sich voreilig auf ein Geschäft einzulassen, weil er zunächst nur die geringen Raten vor Augen hat (BGHZ 70, 378, 383 [BGH 22.02.1978 - VIII ZR 41/77] ; BGH NJW 1979, 874; 1981, 1960, 1961) [BGH 29.04.1981 - VIII ZR 184/80] .
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Zu Recht und ohne Angriff der Revision geht das Berufungsgericht davon aus, daß die von der Klägerin behauptete nachträgliche Vereinbarung der Stundung des in einem Betrag zu zahlenden Kaufpreises nicht zur Anwendung des Abzahlungsgesetzes führt (z.B. MünchKomm-H.P. Westermann, BGB, 2. Aufl., § 1 AbzG Rdnr. 17; Soergel/Hönn, BGB, 12. Aufl., § 1 AbzG Rdnr. 11; vgl. auch BGH, Urteile vom 15. November 1978 - VIII ZR 290/77 = WM 1979, 73 unter 3, vom 31. Oktober 1984 - VIII ZR 226/83 = WM 1985, 24 unter VIII 2 a und vom 16. November 1987 - II ZR 131/87 = WM 1988, 249 unter 1 a a.E.) und daher dem Erfolg der Zahlungs- und der Zwischenfeststellungsklage nicht entgegensteht.
  • BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 256/90

    Anwendung des AbzG auf Raten-Kaufverträge

    c) Zu Recht hat das Berufungsgericht aus dem vom Abzahlungsgesetz verfolgten Zweck, dem Käufer Schutz vor bestimmten Gefahren zu gewähren (BGHZ 70, 378, 382 f; BGH, Urteil vom 15. November 1978 - VIII ZR 29O/77 = WM 1979, 73 = NJW 1979, 874), ebenfalls keine Einschränkung seines Anwendungsbereiches entnommen.
  • BGH, 10.07.1983 - VII ZR 301/82
    Daraus entsteht für den Käufer die Gefahr, infolge der Teilzahlungsabrede den Umfang seiner Verpflichtung nicht zu überschauen und sich voreilig auf ein Geschäft einzulassen, weil er zunächst nur die geringen Raten vor Augen hat (BGHZ 70, 378, 383; BGH NJW 1979, 874; 1981, 1960, 1961).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 131/87

    Begriff des Abzahlungsgeschäfts bei Anzahlung und Tilgung der Kaufpreisraten

    Dadurch kann er zu dem voreiligen Abschluß eines für ihn nachteiligen Geschäftes verleitet werden, weil er bei Vertragsabschluß nur die geringeren Teilzahlungen und den hinausgeschobenen Zeitraum, innerhalb dessen sie zu erbringen sind, vor Augen hat (vgl. BGHZ 70, 378, 382/383; BGH, Urt. v. 15. November 1978 - VIII ZR 290/77, WM 1979, 73).
  • BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 184/80

    Finanzierter Abzahlungskauf - Anwendbarkeit - Bewegliche Sache - Vermittlung -

    In einem solchen Fall besteht für den Käufer die Gefahr, infolge der Finanzierungsabrede den Umfang seiner Verpflichtungen nicht zu überschauen und sich voreilig auf ein Geschäft einzulassen, weil er beim Vertragsschluß nur die geringen Raten im Auge hat (BGHZ 70, 378 (383) = NJW 1978, 1315; Senat, NJW 1979, 874 = WM 1979, 73).
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